zuverlässig leistungsstark

 

Batteriegesetz und Pfand (§ 10 BattV):

Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand von € 7,50 incl. Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zu erstatten. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.

 

Weitere Informationen zur Entsorgung von Batterien:

Als Fachhändler sorgen wir für die fachgerechte Entsorgung von Altbatterien. Unsere Recycling-Partner sind zertifizierte Entsorgungs-Fachbetriebe.

Sollten Sie Fragen zu Entsorgung und Recycling haben, rufen Sie uns einfach an oder senden uns eine E-Mail.

 

 

 

Loibl Batterien    info@loibl-batterien.de